Die Strafjustiz limitiert bisweilen Macht mit Recht. Sie legitimiert und zementiert Macht aber mindestens ebenso oft. Dabei greift die Strafjustiz stets schwerwiegend in Grundrechte ein. Recht und Strafjustiz entziehen sich zudem durch eine abstrakte, schwer verständliche Sprache und eine hermetisch abgeschirmte, systemische Eigenlogik immmer wieder öffentlicher Kontrolle und Kritik. Jurist:innen unternehmen in aller Regel sehr wenig, um alldem entgegen zu wirken. Eine sowohl kritische als auch gemeinverständliche Reflexion jenseits des scheinbar Selbstverständlichen ist zwingend nötig, sollen Recht und Strafjustiz mehr sein, beziehungsweise werden, als eine inhaltlich beliebige Sozialdisziplinierung. Die Interventionen von Stephan Bernard setzen exakt hier an. Sie gehen von der gelebten Strafjustiz aus und legen den Finger auf deren wunde Punkte. Damit insistieren sie - vielfach gänzlich kontrafaktisch - auf der Sprengkraft des Rechts.