Dr. Mabuse (Rudolf Klein-Rogge) schreibt sein Testament. Obwohl der wahnsinnige Verbrecher mittlerweile in einer Nervenheilanstalt untergebracht ist, ist seine kriminelle Energie ungebrochen. Mittels telepathischer Fähigkeiten manipuliert er die Menschen in seiner Umgebung und sorgt selbst über seinen Tod hinaus für Angst und Chaos. Kommissar Lohmann (Otto Wernicke) steht vor einem Rätsel. Wer gibt die Anweisungen von Mabuse weiter? Kann er die geplante Errichtung einer "Herrschaft des Verbrechens" noch stoppen? Fritz Lang legte mit DAS TESTAMENT DES DR. MABUSE den Grundstein für das heutige Genre der Crime- und Mystery-Filme. Der Film wurde von den Nationalsozialisten noch vor seiner Uraufführung 1933 verboten. Die Restaurierung des Films durch die Deutsche Kinemathek entstand in Vorbereitung der großen Retrospektive der Filme Fritz Langs für die Internationalen Filmfestspiele Berlin im Jahr 2001.