Anhand dieser Musterschreiben werden die wichtigsten Probleme, die sich bei der Ausführung von Bauleistungen auf der Grundlage der VOB ergeben können, leicht verständlich und übersichtlich dargestellt. Auftragnehmer (ausführende Bauunternehmen) können sich hier schnell und sicher informieren, welche Formerfordernisse sie zu erfüllen haben, damit eine reibungslose Abwicklung von Bauvorhaben gewährleistet ist.
Neu in der 11. Auflage:
- Berücksichtigung der VOB 2006
- neue und geänderte Musterschreiben mit Erläuterungen
- aktueller Stand von Rechtsprechung und Literatur
In der VOB/B ist eine Vielzahl von Formerfordernissen bei der Abwicklung eines Bauvertrages vorgeschrieben, mit denen Bauunternehmen oft wenig vertraut sind:
- In welchen Fällen ist dem Auftraggeber Mitteilung zu machen?
- Wann ist die Schriftform zu empfehlen?
- Wie ist das Schreiben rechtssicher zu formulieren?
- Welche Fristen sind einzuhalten?
- Welche juristischen Konsequenzen ergeben sich aus Formfehlern?
Aus diesem Grund haben die Autoren, auf Baurecht spezialisierte, renommierte Rechtsanwälte, die vorliegende Sammlung von Musterbriefen und Formularen zusammengestellt und mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen versehen. Damit erhält der Auftragnehmer die Sicherheit, in allen Phasen des Bauablaufs VOB-gerecht zu reagieren.
Neu in der 11. Auflage:
- Berücksichtigung der VOB 2012
- überarbeitete Musterbriefe mit Erläuterungen
- aktueller Stand der Rechtsprechung und Literatur
Das Buch enthält eine CD mit allen Musterbriefen. Die Texte sind im RTF-Format und können in jedes Textverarbeitungsprogramm übernommen werden.
Der Inhalt
Vergabeverfahren nach der VOB/A - Kurzübersicht über die Formerfordernisse nach der VOB/B - Allgemeine Erläuterungen zu den Musterbriefen - Musterbriefe für die Abwicklung des Bauvertrages - Musterbriefe zu Angebot und Auftragserteilung - Musterbriefe auf CD-ROM
Die Zielgruppen
- Bauunternehmen
- Ausbaubetriebe
Die Autorin
Rechtsanwältin Andrea Maria Kullack berät auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts und des Vergaberechts und führt das von RA Professor Wolfgang Heiermann und RAin Liane Linke begründete Werk fort.